Termini di servizio

La versione facente fede è in tedesco. Deutsche Fassung

1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertrag

Diese Bedingungen regeln betreute B2B-Pilotprojekte von Richmond Services GmbH, Hinterer Schürmattweg 31, 4203 Grellingen, Schweiz, UID CHE-132.924.239, Kontakt: tyler@richmond-services.ch. Das Angebot richtet sich an Unternehmen, nicht an private Verbraucher.

Eine Websiteanfrage ist unverbindlich. Ein Vertrag entsteht erst durch beidseitige schriftliche Annahme einer Offerte mit Leistungsumfang, Preis, Startdatum und Ansprechpartnern. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Die Preisangabe «auf Anfrage» ist kein Festpreisangebot. Self-Service-Pläne sind derzeit nicht bestellbar; Angaben zur späteren Verfügbarkeit sind unverbindliche Planung.

2. Betreuter Pilot und Leistungsgrenzen

Der Pilot dauert grundsätzlich drei Monate ab vereinbartem Start. Richmond richtet einen KI-Agenten für eine vereinbarte Sprache ein, betreut und betreibt die Anrufe an die vom Kunden freigegebenen warmen Leads und liefert einen wöchentlichen Ergebnisbericht. Leadqualifizierung und Terminvereinbarung erfolgen im Rahmen des betreuten Auftrags nach vereinbarten Kriterien und Kalenderzugängen.

Verfügbare Pilotsprachen sind Schweizer Hochdeutsch mit Schweizer Aussprache, Englisch, Französisch oder Italienisch. Native Schweizerdeutsch-Dialekte befinden sich in Entwicklung und werden nur als eingeschränkte Demonstration gezeigt. Vollständige Transkripte, Gesprächsaufzeichnungen, automatische Gesprächsintelligenz, vollautomatische Kampagnenausführung und individuelle CRM-Synchronisation sind ohne ausdrückliche Zusatzvereinbarung nicht geschuldet.

Anrufvolumen, Zeitfenster, Gesprächsdauer, Kalender, Eskalation und Berichtsinhalte werden in der Offerte bestimmt. Richmond schuldet sorgfältige Dienstleistung, keinen bestimmten Umsatz, keine Mindestzahl an Terminen und keinen Verkaufserfolg. Interessenten können ablehnen; Netze, Kalender und KI-Dienste können ausfallen oder fehlerhafte Ergebnisse erzeugen.

3. Ausstiegsgarantie nach dem ersten Monat

Der Kunde kann den Pilot ohne Angabe von Gründen auf das Ende des ersten Pilotmonats beenden. Die Mitteilung muss Richmond spätestens am letzten Tag dieses Monats in Textform an tyler@richmond-services.ch zugehen. Für die nach wirksamer Beendigung entfallenden Pilotmonate werden keine weiteren laufenden Pilotgebühren geschuldet.

Bereits erbrachte Leistungen, ausdrücklich vereinbarte Einrichtungsleistungen und bereits entstandene Dritt-/Verbindungskosten bleiben geschuldet. Die Garantie ist kein pauschales Rückerstattungsversprechen. Ohne Ausstieg läuft der Pilot bis zum Ende des dritten Monats und endet dann, sofern keine neue Vereinbarung geschlossen wird; es erfolgt keine automatische Umwandlung in ein Self-Service-Abonnement.

4. Pflichten des Kunden und zulässige Leads

Der Kunde gewährleistet, dass alle bereitgestellten Leads nachweisbar in die konkret vorgesehenen Anrufe einschliesslich KI-gestützter Ansprache eingewilligt haben. Einwilligungsquelle, Datum, Umfang und allfälliger Widerruf müssen dokumentiert und Richmond vor Anrufbeginn zugänglich sein. Eine blosse öffentliche Telefonnummer oder ein Kauf einer Adressliste genügt nicht.

Der Kunde prüft seine Liste auf Werbesperren, insbesondere die Sternmarkierung (*) im Schweizer Telefonverzeichnis, sowie weitere anwendbare Sperr- und Kontaktverbote. Entsprechende Kontakte sind im Pilot auszuschliessen, solange eine zulässige Kontaktaufnahme nicht gesondert rechtlich geklärt und schriftlich freigegeben wurde. Die Anwendung bietet derzeit keine automatische Sternprüfung; eine Attestierung ersetzt die tatsächliche Prüfung nicht.

Widerrufe, Widersprüche und Nicht-mehr-anrufen-Wünsche sind unverzüglich zu melden und in den Sperrlisten zu berücksichtigen. Richmond darf unklare Kontakte zurückweisen und Kampagnen bei Rechts- oder Missbrauchsrisiken pausieren. Der Kunde stellt richtige Angebotsinformationen, zulässige Aussagen, erreichbare Ansprechpartner und erforderliche Kalenderberechtigungen bereit. Besonders schützenswerte Daten oder unzulässige Inhalte dürfen nicht ohne gesonderte Freigabe übermittelt werden.

5. Transparenz und menschliche Aufsicht

Jeder Pilotanruf beginnt mit einem Hinweis auf den KI-Assistenten und den Auftraggeber. Bei Ablehnung oder Widerruf ist das Gespräch zu beenden; weitere Anrufe dürfen nicht ohne erneute rechtmässige Grundlage erfolgen. Die aktuelle Pilotkonfiguration zeichnet Gespräche nicht auf. Eine Änderung erfordert vorgängige rechtliche Prüfung, Information und gegebenenfalls Einwilligung aller Beteiligten.

KI kann Informationen missverstehen oder unzutreffende Aussagen erzeugen. Richmond und der Kunde prüfen wesentliche Ergebnisse, Terminbestätigungen und rechtlich oder geschäftlich relevante Zusagen menschlich. Die KI darf keine vom Kunden nicht autorisierten verbindlichen Angebote oder Garantien abgeben.

6. Preise, Rechnungen und Zahlung

Pilotpreis, Einrichtung, enthaltene Nutzung, allfällige Mehrkosten und Steuern werden ausschliesslich in der angenommenen Offerte festgelegt. Ohne Preisvereinbarung beginnt kein kostenpflichtiger Pilot. Beträge werden in Schweizer Franken vereinbart; gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer wird ausgewiesen.

Soweit die Offerte nichts anderes bestimmt, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Zusatzleistungen oder Mehrvolumen bedürfen vorgängiger Zustimmung. Bei Zahlungsverzug kann Richmond nach Mahnung und angemessener Nachfrist die Leistung aussetzen; gesetzliche Verzugsfolgen bleiben vorbehalten. Ein späterer Wechsel auf ein Abonnement benötigt eine separate Zustimmung.

7. Datenschutz, Vertraulichkeit und Rechte

Beide Parteien beachten das Schweizer DSG und, soweit anwendbar, die DSGVO. Für im Auftrag bearbeitete Lead-/Kundendaten ist vor Beginn eine Auftragsbearbeitungsvereinbarung mit Weisungen, Sicherheitsanforderungen, Unterauftragsbearbeitern und Lösch-/Rückgaberegeln abzuschliessen. Die Datenschutzerklärung erläutert die Website- und Anfragedatenbearbeitung.

Technische Dienstleister umfassen je nach Auftrag Replit, Clerk, Stripe, OpenAI, BlandAI, Twilio und Microsoft 365. Daten können ausserhalb der Schweiz, insbesondere in der EU/im EWR und den USA, bearbeitet werden; Schweizer Datenresidenz wird nicht zugesichert. Erforderliche Garantien für Auslandübermittlungen sind vor Einsatz zu prüfen und zu vereinbaren.

Vertrauliche Informationen sind nur zur Vertragsdurchführung zu nutzen und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten. Der Kunde behält seine Rechte an Leadlisten und bereitgestellten Inhalten; Richmond behält Rechte an Software, Vorlagen und allgemeinem Know-how. Der Kunde erhält die vereinbarten Berichte zur eigenen geschäftlichen Nutzung.

8. Verfügbarkeit, Drittleistungen und Haftung

Es besteht ohne gesonderte Vereinbarung kein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit oder eine bestimmte Reaktionszeit. Richmond informiert über wesentliche bekannte Störungen und bemüht sich um Abhilfe. Abhängigkeiten von Telefonnetzen, Hosting-, KI-, Zahlungs- und Kalenderanbietern können die Leistung beeinflussen.

Richmond haftet unbeschränkt für Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie soweit eine Beschränkung gesetzlich unzulässig ist. Für leicht fahrlässig verursachte unmittelbare Schäden ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, insgesamt auf das für den betroffenen Pilot vereinbarte Honorar begrenzt. Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden wird bei leichter Fahrlässigkeit soweit zulässig nicht gehaftet. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Der Kunde bleibt für die Rechtmässigkeit seiner Leadlisten, Einwilligungsnachweise und bereitgestellten Aussagen verantwortlich. Beide Parteien haben Schäden angemessen zu mindern und erkennbare Fehler unverzüglich zu melden. Diese Bestimmungen begründen keine Haftungsfreistellung für eigenes rechtswidriges Verhalten Richmonds.

9. Beendigung und Änderungen

Das Recht zur vorzeitigen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt neben der Ausstiegsgarantie bestehen. Bei einer wesentlichen behebbaren Vertragsverletzung ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Mit Beendigung werden ausstehende vereinbarte Leistungen abgerechnet und Daten nach Vertrag, Aufbewahrungspflichten und Datenschutzvereinbarung zurückgegeben oder gelöscht.

Leistungs- und Preisänderungen während eines laufenden Piloten bedürfen beidseitiger Vereinbarung. Unwirksame einzelne Bestimmungen lassen den übrigen Vertrag soweit rechtlich möglich bestehen; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

10. Schweizer Recht und Gerichtsstand

Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Laufen, Kanton Basel-Landschaft, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Massgebend ist die deutschsprachige Fassung. Anderssprachige Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen die deutsche Vertragsfassung nicht.